Wohnungs­auflösung nach Todes­fall

Für die Angehörigen und Freunde ist der Tod eines lieben Menschen immer eine sehr schwierige und belastende Situation. Neben der Trauer um die geliebte Person sind die Bestattung und viele…

Für die Angehörigen und Freunde ist der Tod eines lieben Menschen immer eine sehr schwierige und belastende Situation. Neben der Trauer um die geliebte Person sind die Bestattung und viele weitere organisatorische Aufgaben zu erledigen.

Eine der größten Herausforderungen in diesem Zusammenhang ist die Haushaltsauflösung nach dem Todesfall. Unser Blogartikel soll Ihnen ein Leitfaden sein, was bei einer Wohnungsauflösung im Todesfall zu beachten ist.

Wohnungsauflösung nach Todesfall
Eine Wohnung wird nach einem Todesfall geräumt

Inhaltsverzeichnis

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Wohnungsräumung nach Todesfall – Die Wohnungsbegehung

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Wohnungsauflösung nach Todesfall – Mietvertrag kündigen

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Wohnungsauflösung nach Todesfall – Alle Verträge kündigen

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Wohnungsauflösung nach Todesfall – Wer darf den Haushalt auflösen?

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Wohnungsauflösung nach Todesfall – Wer darf die Wohnung betreten?

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Wohnungsauflösung nach Todesfall – Was soll behalten werden?

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Wohnungsauflösung nach Todesfall – Eine seriöse Entrümpelungsfirma finden

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Wohnungsauflösung nach Todesfall – Kostenloses Festpreisangebot einholen

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Wohnungsauflösung nach Todesfall – Die Wohnungsentrümpelung

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Wer muss bei einer Wohnungsauflösung nach Todesfall für die Kosten aufkommen?

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Was kostet eine Wohnungsauflösung im Todesfall?

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Fazit

Wohnungsräumung nach Todes­fall – Die Wohnungs­begehung

Nach einem Todesfall sollten Sie als Erbe zunächst die Wohnung der oder des Verstorbenen begehen. Dabei ist es wichtig, daran zu denken, die Strom-, Wasser-, und Gasleitungen abzustellen. Auch sind alle verderblichen Lebensmittel, die sich noch in der Wohnung befinden, zu entsorgen.

Hat die oder der Verstorbene Haustiere besessen, sollten Sie diese erstversorgen und in Ihre Obhut nehmen. Anschließend können Sie sich darum kümmern, dass die Tiere ein neues Zuhause erhalten.

Wohnungsauflösung nach Todes­fall – Miet­vertrag kündigen

Die Erben treten in juristischer Hinsicht an die Stelle der oder des Verstorbenen. Dies gilt auch für den Mietvertrag. Die Erben haben somit die Wahl, ob sie die Wohnung kündigen oder übernehmen und selbst nutzen möchten. Bitte beachten Sie, dass der Mietvertrag nicht automatisch erlischt, sondern innerhalb eines Monats nach dem Todesfall gekündigt werden muss.

Leben noch Ehepartner, Partner oder Kinder in der Wohnung, dann können diese als Mieter in den Vertrag eingetragen werden.

Sind keine Erben vorhanden oder wurde das Erbe ausgeschlagen, muss der Vermieter die Wohnungsauflösung im Todesfall übernehmen.

Wohnungsauflösung nach Todes­fall – Alle Verträge kündigen

Sofern sich nicht das Bestattungsinstitut um die Kündigung der Verträge der oder des Verstorbenen kümmert, so müssen Sie dies tun. Zu nennen wären beispielsweise Verträge mit Telefon- oder Mobilfunkanbietern, Energieversorgern, Versicherungen, der GEZ oder Zeitschriftenverlagen.

Sind Sie Erbe, können Sie bei der Post einen Nachsendeantrag auf Ihre Adresse stellen.

Wohnungsauflösung nach Todes­fall – Wer darf den Haus­halt auflösen?

Im Todesfall geht der gesamte Nachlass der oder des Verstorbenen auf die Erben über. Dazu zählt auch der komplette Haushalt.

Somit können und müssen die Erben entscheiden, ob sie die Wohnung behalten oder die Wohnung auflösen möchten.

Wohnungsauflösung nach Todes­fall – Wer darf die Wohnung betreten?

Das Betreten der Wohnung der oder des Verstorbenen ist lediglich den Erben erlaubt. Angehörige, Freunde oder Lebensgefährten dürfen die Wohnung – sofern sie kein Erbe sind – ohne Zustimmung des Erben nicht betreten.

Auch der Vermieter darf die Wohnung nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Erben betreten.

Wohnungsauflösung nach Todes­fall – Was soll behalten werden?

Bevor Sie die Wohnung entrümpeln lassen, ist es wichtig zu klären, was die Erben behalten möchten. Die Gegenstände sollten möglichst vor der Entrümpelung abgeholt werden.

Sortieren Sie anschließend diejenigen Gegenstände aus, die Sie noch verkaufen oder verschenken möchten (z. B. an charitative Einrichtungen).

Wohnungsauflösung nach Todes­fall – Eine seriöse Entrümpelungsfirma finden

Nach einem Todesfall sind die Angehörigen mit der Trauer, der Bestattung und weiteren organisatorischen Verpflichtungen beschäftigt. Oft sind auch viele Erinnerungen an den geliebten Menschen mit der Wohnungseinrichtung verknüpft. So kann es sehr belastend sein, die Wohnungsauflösung als naher Angehöriger selbst durchzuführen.

Daher ist es meist besser, wenn sich ein professionelles Entrümpelungsunternehmen um die Wohnungsräumung nach Todesfall kümmert.

Doch unter der Vielzahl der Anbieter ist es nicht leicht, ein professionelles Entsorgungsunternehmen zu finden. In diesem Blogbeitrag haben wir wertvolle Tipps für Sie zusammengestellt, wie Sie eine seriöse Entrümpelungsfirma finden.

In vielen Fällen wird nach der Wohnungsauflösung eine Renovierung der Wohnung notwendig sein. Auch das wird guter Entrümpler für Sie erledigen können.

Wohnungsauflösung nach Todes­fall – Kostenloses Festpreisangebot einholen

Seriöse Entrümpelungsfirmen bieten für eine Haushaltssauflösung im Todesfall einen verbindlichen Komplettpreis an. So wissen Sie bereits im Vorhinein, mit welchen Kosten Sie für die Wohnungsräumung nach Todesfall zu rechnen haben.

Der Entrümpler wird eine Vor-Ort-Besichtigung mit Ihnen machen, sodass Sie sich auch über eventuell notwendige Renovierungsarbeiten beraten lassen können.

Wohnungsauflösung nach Todesfall – Die Wohnungsentrümpelung

Bei einer Haushaltsauflösung oder Wohnungsauflösung wird der gesamte Haushalt der oder des Verstorbenen vom Entrümpelungsunternehmen geräumt und entsorgt.

Eine Haushaltsauflösung umfasst

  • sämtliche Möbel
  • den kompletten Hausrat
  • und sonstigen Müll.

Wie lange der Entrümpler für die Wohnungsräumung nach Todesfall braucht, hängt von der Größe und der Lage der Wohnung, der Zugänglichkeit (Treppen oder Lift) sowie von Art und Menge des Hausrats ab. Auch die gewünschten Zusatzleistungen, wie zum Beispiel Maler- oder Tapezierarbeiten, spielen eine Rolle.

Eine normale Wohnungsauflösung ohne Renovierungsarbeiten sollte von einem professionellen Entrümpler innerhalb eines Tages abgeschlossen werden können.

Wer muss bei einer Wohnungs­auflösung nach Todes­fall für die Kosten aufkommen?

Bei einer Haushaltsauflösung im Todesfall sind die Erben verpflichtet, für die Kosten der Wohnungsauflösung aufzukommen.

Was kostet eine Wohnungs­auflösung im Todesfall?

Die Kosten für eine Haushaltsauflösung im Todesfall können erst nach einer Vor-Ort-Besichtigung bestimmt werden. Denn jede Wohnung und jeder Haushalt ist anders.

Viele Faktoren spielen bei der Preisberechnung eine Rolle: Menge und Art der zu entrümpelnden Gegenstände oder auch Größe und Lage der Wohnung. Eine seriöse Entrümpelungsfirma wird Ihnen immer eine kostenlose Besichtigung der Wohnung vorschlagen und Ihnen dann ein faires Festpreisangebot machen. So wissen Sie bereits im Vorfeld, welche Kosten auf Sie zukommen.

Fazit

Für eine Haushaltsauflösung im Todesfall sind die Erben verantwortlich. Da es in dieser Situation sehr belastend ist, die Wohnungsauflösung selbst durchzuführen, sollten Sie als Erbe eine professionelle Entrümpelungsfirma beauftragen.

Müssen Sie eine Wohnung nach einem Todesfall auflösen, dann melden Sie sich bei uns – wir helfen Ihnen gerne weiter. Als zertifizierte Entsorgungsfirma führen wir seit über 20 Jahren Wohnungs- und Haushaltsauflösungen im Raum München, Dachau, Erding, Freising und Fürstenfeldbruck durch.